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Neues ÖPNV-Konzept wurde beschlossen

Am Freitag, 6.2.2009, hat der Stadtrat die Neuordnung des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) in Hof beschlossen. Diese Neukonzeption ist eines der Impulsprojekte, die im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts angegangen werden. Wesentliche Gesichtspunkte sind dabei die künftige Umfahrung der Fußgängerzone Altstadt sowie eine klare Strukturierung und die bessere Orientierung der Linien und Taktzeiten an den Erfordernissen. Vorausgegangen war der Neukonzeption eine umfangreiche Untersuchung der Firma Gevas, Humberg und Partner zu den Zielen und Ausgangspunkten sowie zu Tageszeiten und der Fahrtdauer der einzelnen Linien. Das neue Konzept wird zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 umgesetzt und zum 2. August 2010 weiter verbessert.

Die Neukonzeption (Stand Januar 2009) steht als Download (27 MB) zur Verfügung. Die verbesserte Anbindung des Untreusees ist hier zeichnerisch allerdings noch nicht eingearbeitet.

Zum Beschluss im Einzelnen:

1.      Neukonzeption des Liniennetzes in der Stadt Hof

In der Vollsitzung am 13.06.2008 hat der Stadtrat einstimmig den Grundsatzbeschluss zur bedarfsorientierten Neukonzeption des öffentlichen Nahverkehrs in Hof gefasst (Beschluss Nr. 55). Das dort vorgeschlagene Linienkonzept ist mittlerweile unter Federführung der HofVerkehr GmbH im Detail ausgearbeitet worden. Die Anregungen aus der Bürgerversammlung vom 13.10.2008 und die Auswertung der Haushaltsbefragung im Zusammenhang mit dem Gutachten zum Generalverkehrsplan sowie die Hinweise von Busfahrern wurden vom Ingenieurbüro gevas und der HofVerkehr GmbH bewertet und sind nach Möglichkeit in das Linienkonzept mit eingeflossen.

2.      Anbindung Untreusee:

Der Gutachter schlägt vor, die Verkehrsführung über Stelzenhofstraße – Wilhelm-Löhe-Str. – Am Lindenbühl und über die Schaumbergstraße Richtung Stelzenhofstraße einzurichten. Die Haltestelle ist in der Stelzenhofstraße in der Nähe Kreuzung Wilhelm-Löhe-Str. vorgesehen. Die Umfahrung ist fahrplantechnisch knapp möglich. Der Fußweg verkürzt sich somit um 150 m auf nur noch 230 m. Zwingend erforderlich ist die Einrichtung eines Halteverbotes in der Wilhelm-Löhe-Str. gegebenenfalls verbunden mit einer Einbahnstraßenregelung. Das hat zur Folge, dass eine Reihe von Parkplätzen in der Wilhelm-Löhe-Str. entfallen muss.

(Die Anbindung des Untreusees ist in die Pläne der Präsentation, die als Download zur Verfügung steht, zeichnerisch noch nicht eingearbeitet.)

3.      „Busumfahrung Altstadt“/Verkehrliche Maßnahme

Im Zuge der Neukonzeption des Liniennetzes der Stadtbuslinien wird künftig die Fußgängerzone Altstadt umfahren. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden entweder im Grundsatzbeschluss des Stadtrates Nr. 55 vom 13.06.08 bzw. in der Stadtratssitzung am 11.07.08 behandelt. Teilweise erfolgte eine Behandlung in den Verkehrsbeiratssitzungen am 22.09.08 und am 15.01.09 mit der Empfehlung diese wie von der Verwaltung vorgeschlagen, umzusetzen. Im Einzelnen werden zur Realisierung folgende bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen vorgenommen:

1.   In der Poststraße wird auf Höhe der Bürgergesellschaft eine Bushaltestelle für zwei Busse (ca. 30 m) eingerichtet. Die drei Taxistandplätze werden an den Oberen Torplatz auf die Nordseite verlegt. Die Zweiradstellplätze werden im weiteren Verlauf der Poststraße den Stellplätzen bei der Frankenpost zugeordnet. Eine Lademöglichkeit für die Bürgergesellschaft wird in Form einer Ausnahmegenehmigung geschaffen. Die Anlegung einer Busspur von der Haltestelle bis zur Einmündung Marienstraße ist nicht möglich (Wegfall einer Fahrspur, keine Lademöglichkeiten).

2.   In der Marienstraße wird entgegen der Einbahnrichtung zwischen Konrad-Adenauer-Platz und Kreuzsteinstraße ein Busfahrstreifen angelegt.

3.   Die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Marienstraße/Kreuzsteinstraße wird den Erfordernissen entsprechend umgebaut. Die Einmündung der westlichen Kreuzsteinstraße in die Marienstraße wird mit einer Lichtzeichenanlage ausgestattet.

4.   In der Luitpoldstraße wird auf der Nordseite etwa auf Höhe des Altstadthofes eine 40 m lange Bushaltestelle für drei Busse eingerichtet. Gegenüberliegend wird eine Haltestelle in gleicher Länge für die Gegenrichtung vorübergehend ausgewiesen, bis die bauliche Verlegung an den Sonnenplatz realisiert werden kann.

5.   Die Bismarckstraße wird aus Richtung Süden ab Abzweigung Schillerstraße für den Verkehr, ausgenommen Linienbusse und Radfahrer, einseitig gesperrt. Somit entsteht eine unechte Einbahnregelung in der Luitpoldstraße und Bismarckstraße, ab Marienstraße bis Schillerstraße. Damit stehen auch künftig Lademöglichkeiten auf beiden Straßen wie bisher im eingeschränkten Halteverbot mit Ausnahme der Bushaltestellen in der Luitpoldstraße zur Verfügung.

6.   An der Abzweigung der Schillerstraße von der Bismarckstraße ist keine Änderung der vorhandenen Verkehrsregelung für das Befahren mit Schwerlastverkehr erforderlich. An der Einmündung der Schillerstraße in die Marienstraße könnte es das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen erforderlich machen, auf der linken Fahrbahnseite 3 parkscheinpflichtige Stellplätze aufzulösen und ein Halteverbot einzurichten, um Stauraum für Linksabbieger zu schaffen, damit die Rechtsabbieger nicht behindert werden. Eine Festlegung erfolgt erst nach entsprechender Beobachtungszeit.

7.   Zum Ausgleich für die in der Marienstraße (Busfahrstreifen) entfallenden Haltemöglichkeiten werden in der Kreuzsteinstraße auf der Nordseite die derzeit vorhandenen letzten vier parkscheinpflichtigen Stellplätze vor der Einmündung in die Marienstraße aufgelöst und dafür ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. In der Postraße wird auf Seite der Stadtpost zwischen Konrad- Adenauer-Platz und dem Verbindungsweg zum Hallplatz im Bereich des derzeitigen Halteverbotes ein parkscheinpflichtiger Bereich für 9 oder 10 Fahrzeuge ausgewiesen.

Dieser soll probeweise mit einer sogenannten „Brötchentaste“ ausgerüstet werden. Um den fließenden Verkehr nicht zu behindern, erfolgt die Ausweisung halbseitig auf den Gehweg. Der Gehweg wird zu diesem Zweck baulich abgesenkt. In der Bismarckstraße ergibt sich keine Änderung der Beschilderung der bestehenden Halte- und Parkregelung (siehe Ziffer 5)