Häufige gestellte Fragen zur getrennten Abwassergebühr
Allgemeine Fragen
Warum wird eine getrennte Abwassergebühr eingeführt?
Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wurde bisher eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt war. Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers wurden über die einheitlichen Abwassergebühren mitfinanziert. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers erfolgte nicht. Nach der Rechtssprechung ist die Stadt Hof verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursacherorientiert zu erheben.
Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?
Nein. Die Gesamtkosten für die Abwasserableitung und -reinigung werden nur verursacherorientierter aufgeteilt.
Was zählt zum „öffentlichen Kanalnetz“?
Zum „öffentlichen Kanalnetz“ zählen alle Teile der Kanalisation wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle, die Regenüberlaufbecken sowie die Kläranlage. Hierzu zählen auch von der Stadt Hof betriebene Drainagekanäle, Versickerungsmulden, Versickerungsbecken, Regenrückhaltebecken, etc.
Wie wird bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr vorgegangen?
Die Stadt Hof hat aus Luftbildern die befestigten und bebauten Flächen vorermittelt und für jedes Flurstück einen Gebietsabflussbeiwert (GAB) bestimmt. Gebietsabflussbeiwert mal Grundstücksfläche ergibt die gebührenrelevante abflusswirksame Fläche. Die für jeden Grundstückseigentümer gebührenrelevanten abflusswirksamen Flächen werden Ihnen ab dem 26. Juni 2010 zur Kenntnisnahme zugeschickt. Sollte eine Änderung erforderlich sein, können Sie einen Anpassungsantrag einreichen, sofern die Abweichung mehr als 15 % oder 400 m² beträgt. Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten befestigten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Regenwasserbeseitigung, neu kalkuliert. Anfang 2011 werden dann die Gebührenbescheide für das Niederschlagswasser versendet.
Ist die Verwendung von Luftbildern ohne Zustimmung des Eigentümers rechtlich unproblematisch?
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind gewährleistet. Aus den Luftbildern werden lediglich Flächendaten ermittelt. Diese Daten werden ausschließlich für die Ermittlung der Entwässerungsgebühren verwendet.
Wie wird der Bürger in das Projekt einbezogen?
Jeder Grundstücksbesitzer erhält ab dem 26. Juni 2010 ein Informationsschreiben, in dem die ermittelten gebührenrelevanten Flächen dargestellt werden. Sind die Flächen korrekt, ist nichts zu tun. Weichen die tatsächlichen Flächen um mehr als 15 % oder 400 m² von den ermittelten gebührenrelevanten Flächen ab, kann ein Anpassungsantrag gestellt werden.
Woher bekomme ich den Anpassungsantrag?
Der Anpassungsantrag kann bei uns im Internet heruntergeladen oder direkt bei der Stadt Hof, Stadtkämmerei, angefordert werden.
Wie kann sich der Bürger informieren oder Fragen stellen?
Nach dem Versand der Unterlagen hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich bei der Stadt Hof zu informieren. Die Telefonnummer und die Zeiten erfahren Sie bei uns im Internet.
Können falsche Angaben der Bürger festgestellt werden?
Ja. Die Stadt Hof wird die Angaben der Bürger auf Plausibilität überprüfen und stichweise Kontrollen vor Ort durchführen.
Was kann der Bürger tun, um Geld zu sparen?
Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt. Sind entsprechende Untergrundverhältnisse vorhanden und wird die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück genutzt oder wird das Niederschlagswasser in ein Gewässer in unmittelbarer Nähe eingeleitet, wird für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühr berechnet. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Flächen dauerhaft vom Kanal abgekoppelt sind. Teildurchlässige Beläge werden ermäßigt berücksichtigt. Sind auf dem Grundstück Zisternen ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorhanden, ist für die daran angeschlossenen Flächen ebenfalls keine Gebühr zu zahlen. In diesen speziellen Fällen sind wir auf die Mithilfe des Bürgers angewiesen. Wir bitten der Stadt Hof entsprechende Angaben zu machen.
Fragen zur Flächenermittlung
Wer bekommt das Informationsschreiben?
Alle Eigentümer / Nutzungsberechtigten / Hausverwaltungen / Wohnungsbaugesellschaften der jeweils angeschlossenen Grundstücke bekommen ab dem 26. Juni 2010 ein Informationsschreiben, in dem ihnen die vorermittelten gebührenrelevanten Flächen mitgeteilt werden.
An wen wird bei Eigentümergemeinschaften das Informationsschreiben versendet?
Ist keine Hausverwaltung bekannt, wird bei Eigentümergemeinschaften ein Eigentümer zufällig ausgewählt und gesamtschuldnerisch haftend angeschrieben.
Was tue ich, wenn die Angaben auf dem Informationsschreiben nicht korrekt sind?
Weichen die von uns vorermittelten Angaben um mehr als 15 % oder
400 m² von den tatsächlichen Flächen ab, können Sie einen Anpassungsantrag
einreichen und die exakten Flächen nachweisen. Den Anpassungsantrag können Sie
hier herunterladen oder telefonisch anfordern unter
09281/815-321.
Was muss ich tun, wenn ich mit den von der Stadt Hof ermittelten Flächen einverstanden bin?
In diesem Fall brauchen Sie nichts zu tun. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden dann die von uns ermittelten Flächen herangezogen.
Woher weiß ich, wohin die Flächen auf dem Grundstück entwässern?
Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Regenwasser zur öffentlichen Kanalisation fließt oder ob das Regenwasser von befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück auf der Oberfläche auf die öffentliche Straße fließen kann. Dies können Sie am besten bei Regen beobachten.
Ist es für den Grundstücksbesitzer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht. Beide Kanalarten dienen gleichwertig zur Ableitung des Niederschlagswassers.
Kann ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?
Ja, sofern es sich nicht um mit Schadstoffen belastetes Niederschlagswasser handelt. Die Maßnahmen müssen der Stadt Hof mitgeteilt werden.
Wie gehen unterschiedliche Flächenarten in die Niederschlagswassergebühr ein?
Die unterschiedlichen Flächenarten werden mit Abflussfaktoren ggf. reduziert berücksichtigt. Reduziert werden Flächen von Gründächern oder versickerungsfähige, teildurchlässige Flächen. Die detaillierten Flächenarten und -faktoren sind dem Informationsflyer bzw. dem Merkblatt zu entnehmen.
Wie muss die versickerungsfähige Fläche beschaffen sein, damit Abzüge von der Gebühr anerkannt werden?
Versickerungsfähige Materialien sind insbesondere wassergebundene Flächen sowie Ökopflastersysteme wie Platten, Pflaster, Sickerpflaster, Rasengittersteine, Kies, Schotter usw. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Materialien handeln muss, die auch im Langzeitverhalten, ggf., durch entsprechende Pflege, ihr Sickervermögen beibehalten. Ebenso muss der Untergrund (Bettung sowie Bodenart) so geschaffen sein, dass eine Versickerung möglich ist.
Werden spätere Veränderungen der abflusswirksamen Flächen berücksichtigt?
Wenn sich die abflusswirksamen Flächen auf Ihrem Grundstück maßgeblich ändern, z. B. durch Neu- oder Anbau, teilen Sie uns dies bitte mit Hilfe des Anpassungsantrags mit. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Veränderungen der Stadt Hof mitzuteilen. Der Anpassungsantrag kann hier heruntergeladen oder bei der Stadt Hof angefordert werden.
Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser
Warum wird die Nutzung einer Regentonne bei den gebührenrelevanten Flächen nicht berücksichtigt?
Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Zudem ist das Volumen einer Regentonne so gering, dass es keine maßgebliche Verminderung der erforderlichen Kanaldimensionen verursacht.
Was ist, wenn das Regenwasser in Regenbehältern aufgefangen wird und der Überlauf dauerhaft in den Garten abläuft und versickert?
Ist dauerhaft kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, werden für die betroffenen Flächen keine Gebühren erhoben.
Was ist eine Zisterne?
Eine Zisterne ist ein ober- oder unterirdischer Wasserspeicher für Regenwasser.
Wie werden Zisternen/Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?
Durch das gesammelte und genutzte Regenwasser wird der Bezug von Frischwasser reduziert. Wird das gesammelte Regenwasser als Brauchwasser (z.B. Toilettenspülung) im Haushalt verwendet, wird „benutztes“ Regenwasser anschließend als Schmutzwasser in den Kanal der Stadt Hof eingeleitet. In diesem Fall wird eine Schmutzwassergebühr erhoben. Die nicht über den Wasserverbrauch erfasste Wassermenge wird mit Hilfe von Wasserzählern gemessen. Flächen, die Regenwasser in Brauchwasserzisternen einleiten, werden bei der Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen nicht berücksichtigt.
Wird in Zisternen gesammeltes Regenwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung vorgesehen und ist kein Notüberlauf an den öffentlichen Kanal vorhanden, so werden diese Flächen als nicht angeschlossen bewertet. Für diese Flächen ist keine Niederschlagswassergebühr zu bezahlen. Ist eine Zisterne mit einem Notüberlauf an einen öffentlichen Kanal ausgerüstet, kann keine Gebührenreduktion gewährt werden, da im Notfall der Kanal für eine ungeminderte Ableitung bereitgestellt werden muss.
Fragen zur Gebührenermittlung
Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?
Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden.
Wie wird die getrennte Abwassergebühr berechnet?
Zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen. Maßstab für die abgeleitete Niederschlagswassermenge ist die bebaute und befestigte Fläche, von der Niederschlagswasser in den Kanal abgeleitet wird (abflusswirksame Fläche).
Wie wird die Niederschlagswassergebühr erhoben?
Nach endgültiger Festlegung der gebührenrelevanten Flächen und Ermittlung des Gebührensatzes erfolgt die Abrechnung ab 01.01.2011 im Rahmen der Grundbesitzabgaben. Hierzu erhalten die Gebührenpflichtigen zu gegebener Zeit einen Bescheid.
Wie müssen die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt werden?
Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. In der Regel wird die Verteilung der Niederschlagswassergebühren dann innerhalb der Nebenkostenabrechnung vorgenommen.
Muss die Stadt auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird?
Ja. Die Stadt Hof wird entsprechend der Größe der Straßenflächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.
Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, weil es z.B. unbewohnt ist oder es sich um eine Garage handelt, zukünftig Gebühren bezahlen?
Sobald auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in den öffentlichen Kanal entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden.



