Mietspiegel für die Stadt Hof
unter 60 qm
60 bis 85 qm
über 85 qm
1. Allgemeines
Der Mietspiegel stellt einen Überblick dar über die üblichen Entgelte, die in
der Stadt Hof für nach Art und Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage
vergleichbare Wohnungen gezahlt werden. Er ist nicht unmittelbar
anwendbar für
- öffentlich geförderte Wohnungen,
- Dienst- und Werkswohnungen,
- Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
- Appartements oder möblierte Wohnungen.
a) der Mietzins seit 1 Jahr unverändert ist,
b)der verlangte Mietzins die üblichen Entgelte nicht übersteigt, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder geändert worden sind, und
c) der Mietzins sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nicht um mehr als 20 v.H. erhöht.
3.AuswertungFür die Fortschreibung des Mietspiegels zum 1.1.2002 wurden die Wohnungen auf Grund der Erhebungen vom 01.10.1999 und einer Analyse über die Entwicklung auf dem Hofer Wohnungsmarkt seit 1999 in die Kategorien EINFACH, MITTEL, GUT unter Berücksichtigung des Wohnumfeldes eingeordnet.
Die letzte Erhebung liegt zwar schon einige Jahre zurück. Dennoch sind die Zahlen aussagekräftig, weil die Beobachtung des Marktes oder die Feststellungen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept keine größeren Veränderungen erkennen lassen. Die Daten des Mietspiegels dienen zur Orientierung; diese Funktion bleibt gewährleistet.
Einige Spalten konnten nicht belegt werden, weil nicht genügend Informationen über entsprechende Wohnungen zu beschaffen waren.
Zur Feststellung der Vergleichbarkeit sind in den Tabellen Baujahr, Größe und Grundausstattung vorgegeben. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Jugend und Soziales - Wohnungsangelegenheiten -, Klosterstraße 23 (Postanschrift: Postfach 1665, 95015 Hof), unter Telefon 09281/815 1215 oder 09281/815 1216



