Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- bei Fahrzeugen für die kein Fahrzeugbrief besteht, die Betriebserlaubnis
- die / das amtliche Kennzeichen
Ist das Fahrzeug sicherungsübereignet / geleast, muss der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Betriebserlaubnis von der Bank oder Leasinggesellschaft vom Fahrzeughalter angefordert werden. Der Fahrzeugbrief wird dann ausschließlich an die Zulassungsbehörde übersandt und von Ihr auch zurückgeschickt. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Fahrzeughalter zu tragen.
Bei der Außerbetriebsetzung muss eine Erklärung abgegeben werden, was mit dem Fahrzeug geschehen wird.
Des Weiteren muss bereits bei der Außerbetriebsetzung erklärt werden, ob das Kennzeichen für eine Wiederzulassung (gleicher Fahrzeughalter und gleiches Fahrzeug) reserviert werden soll.


