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Beamte/Beamtin Qualifikationsebene 2 (mittlerer Dienst)
Zentrenkonzept 2011

Kabarettwochen 2011/2012

 Ingo Appelt

Freiheitshalle Hof:
Generalsanierung mit Erweiterungsbau

Ein städtisches Großprojekt: Neueröffnung im September 2012 [ mehr

Stadtteilkonzept Kernstadt

Anschrift für Ihre Bewerbung:

Fachbereich Zentrale Steuerung, Personal und Organisation
Klosterstraße 3
95028 Hof

personal@stadt-hof.de

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Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung

(ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst)

Nach der Ausbildung bestehen Einsatzmöglichkeiten in den verschiedensten Fachbereichen. Sie beschäftigen sich u. a. mit Bürgerfragen im Einwohnermeldeamt, bearbeiten Wohngeldanträge in der Wohngeldstelle, wickeln den Zahlungsverkehr in der Stadtkasse ab oder bereiten Entscheidungen über Bauanträge vor. Dabei werden von ihnen vor allem eine kompetente Beratung, schnelle Bearbeitungszeiten, einfache Verwaltungsverfahren, Kostenbewusstsein, höfliches und kundenorientiertes Auftreten erwartet.



Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde zurzeit 42 Stunden. Für Beamte/innen unter 18 Jahren ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden festgelegt.



Bezahlung

Bereits während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Bezüge in Höhe von ca. 915 € netto. Nach der Ausbildung beträgt das Anfangsgrundgehalt ca. 1580 € netto (ledig, keine Kinder).



Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in dauert 2 Jahre und gliedert sich in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Sie beginnt jeweils am 01. September eines Jahres.

Während der praktischen Ausbildung werden die zentralen Bereiche der Stadtverwaltung – wie Personal und Organisation, Kämmerei, Stadtkasse, öffentliche Sicherung und Ordnung – durchlaufen.

Die theoretische Ausbildung findet bei internatsmäßiger Unterbringung an der Bayerischen Verwaltungsschule in Neustadt a. d. Aisch statt. Vermittelt werden Kenntnisse in zahlreichen Rechtsfächern (z. B. Privatrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht), in Wirtschaft und Finanzwirtschaft sowie Informationstechnik.

www.bvs.de



Voraussetzungen und Bewerbung

Für die Auswahl der Bewerber/innen ist das beim Bayerischen Landespersonalausschuss erzielte Gesamtergebnis entscheidend. Zu diesem Auswahlverfahren werden Bewerber/innen zugelassen die

  • Deutsche im Sinn des Art. 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder bei einem laufenden Einbürgerungsverfahren bis zum Einstellungstermin erwerben werden,
  • mindestens den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den mittleren Schulabschluss oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittleren Schulabschluss anerkannten Bildungsstand besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben;
    der einfache Abschluss einer Hauptschule ist nicht ausreichend, ( www.km.bayern.de/km/schule/abschluesse/ )
  • und zum Einstellungzeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Stadt Hof gibt ihren Bedarf an Nachwuchskräften öffentlich in der Tagespresse, im Internet und bei der Arbeitsvermittlung bekannt. Sollten Sie aufgrund einer solchen Stellenanzeige eine Einstellung bei der Stadt Hof anstreben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses online für das Auswahlverfahren anmelden und als Einstellungsbehörde die Stadt Hof auswählen. Eine schriftliche Bewerbung bei der Stadt Hof ist erst nach Aufforderung bei Feststehen der Prüfungsergebnisse erforderlich.

Nächste Möglichkeit zur Anmeldung
Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren bis spätestens 4. Mai 2012 unter www.lpa.bayern.de

Anmeldung und genauere Informationen unter: www.lpa.bayern.de

Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Hof: Ausbildungsleiter:
Herr Pachsteffl, Fachbereich 10 - Personal, Tel. 09281 815-1162