Ihr Ansprechpartner:
Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032
Hof
Tel. 0 92 81 / 815 - 1800
Fax. 0 92 81 / 815 - 1809
verkehrsaufsicht@stadt-hof.de
Zentrenkonzept 2011

Freiheitshalle Hof:
Generalsanierung mit
Erweiterungsbau

Ein städtisches Großprojekt: Neueröffnung im September 2012 [ mehr
]
Stadtteilkonzept Kernstadt

Betriebserlaubnis
- Falls die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges unbrauchbar geworden ist,
können Sie mit Rückgabe der beschädigten Betriebserlaubnis beim jeweiligen
Hersteller eine Folgebetriebserlaubnis beantragen.
- Ist die Betriebserlaubnis verlorengegangen, müssen Sie das betroffene
Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde zur Identitätsprüfung vorführen. Hier wird
Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie direkt beim
Fahrzeughersteller eine Zweitschrift beantragen können.
- Ist der Fahrzeughersteller nicht mehr existent, kann der TÜV durch eine
technische Abnahme des Fahrzeugs eine Zweitschrift erstellen. Hier ist es
erforderlich durch die jeweils zuständige Zulassungsbehörde eine neue
Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.