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Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Tel.  0 92 81 / 815 - 1800
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Zentrenkonzept 2011

Freiheitshalle Hof:
Generalsanierung mit Erweiterungsbau

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Stadtteilkonzept Kernstadt

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Betriebserlaubnis

  • Falls die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges unbrauchbar geworden ist, können Sie mit Rückgabe der beschädigten Betriebserlaubnis beim jeweiligen Hersteller eine Folgebetriebserlaubnis beantragen.
  • Ist die Betriebserlaubnis verlorengegangen, müssen Sie das betroffene Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde zur Identitätsprüfung vorführen. Hier wird Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie direkt beim Fahrzeughersteller eine Zweitschrift beantragen können.
  • Ist der Fahrzeughersteller nicht mehr existent, kann der TÜV durch eine technische Abnahme des Fahrzeugs eine Zweitschrift erstellen. Hier ist es erforderlich durch die jeweils zuständige Zulassungsbehörde eine neue Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.