Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge ab März 2007
Zum 1. März 2007 wird die Kennzeichnung sämtlicher Kraftfahrzeuge nach der
Höhe ihrer Schadstoffemissionen bundesweit einheitlich geregelt.
Außerdem werden neue Verkehrszeichen („Umweltzone“) zur Umsetzung von Verkehrbeschränkungen und Fahrverboten bei hohen Schadstoffbelastungen in der Luft eingeführt. Fahrzeuge mit Plakette können von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn ein auf die jeweiligen Plaketten bezogenes Verkehrszeichen dies zulässt. Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 (Euro 1) entsprechen oder höhere Emissionswerte aufweisen, erhalten keine Plaketten.
Außerdem werden neue Verkehrszeichen („Umweltzone“) zur Umsetzung von Verkehrbeschränkungen und Fahrverboten bei hohen Schadstoffbelastungen in der Luft eingeführt. Fahrzeuge mit Plakette können von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn ein auf die jeweiligen Plaketten bezogenes Verkehrszeichen dies zulässt. Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 (Euro 1) entsprechen oder höhere Emissionswerte aufweisen, erhalten keine Plaketten.
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Beginn einer Umweltzone |
Ende einer Umweltzone |
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alle Kfz mit diesen Plaketten dürfen einfahren. |
Die Ausgabe der untenstehenden Plaketten wird durch die Zulassungsbehörden
bzw. durch die amtlich anerkannten Prüforganisationen (TÜV, Dekra etc.) bzw.
anerkannte AU- Prüfwerkstätten erfolgen. Diese muss dann in der
Windschutzscheibe des jeweiligen Fahrzeuges angebracht werden. Wer ohne die
erforderliche Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 € Bußgeld und
einem Punkt in Flensburg rechnen.
!! Wichtig !! : Es besteht keine Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in eine Umweltzone fahren will, benötigt auch die Klebeplakette.
!! Wichtig !! : Es besteht keine Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in eine Umweltzone fahren will, benötigt auch die Klebeplakette.
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keine Plakette |
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Schadstoffgruppe 1
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Schadstoffgruppe 2
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Schadstoffgruppe 3
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Schadstoffgruppe 4
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