Ersatzausstellung Kfz-Brief /Zulassungsbescheinigung Teil II
Ihr alter Kfz-Brief/ZB II wurde unbrauchbar, ist aber noch vorhanden
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
Ihr alter Kfz-Brief / Zulassungsberscheinigung Teil II ist Ihnen
abhanden gekommen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- eidesstattliche Versicherung (bei einem Notar oder in der Zulassungsbehörde abzugeben)
Erst nach der Aufbietung (Erklärung der Ungültigkeit sowie Veröffentlichung im Bundes-Verkehrsblatt) des verloren gegangenen Fahrzeugbriefes/ZB II durch das Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg, kann ein Ersatzdokument durch die Zulassungsbehörde ausgefertigt werden. Dieser Vorgang kann durchaus zwischen vier und sechs Wochen in Anspruch nehmen. Ersatzdokumente können immer nur durch die kennzeichenführende Behörde ausgestellt werden.


