Historische Kennzeichen (H-Zulassung)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, dass die Voraussetzungen als historisches Fahrzeug vorliegen (Umschlüsselung als Oldtimer)
- bisherige Kennzeichen (falls Fahrzeug zugelassen)
Hinweise:
Eine Kombination des H – Kennzeichens mit einem Saisonkennzeichen ist nicht möglich.
Eine Einschränkung in der Verwendung, wie z.B. bei den roten 07... er Kennzeichen, gibt es hier nicht.
Für historische Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer nach einem einheitlichen Pauschalbetrag berechnet, hierbei sind das Abgasverhalten, Hubraum des Fahrzeuges etc., nicht von Bedeutung.


