Kennzeichenmitnahme beim Umzug vom Landkreis Hof in die Stadt Hof
Durch eine Ausnahmegenehmigung des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ist es seit 01.06.2009 möglich, bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich mit gleichem Unterscheidungskennzeichen sein bisheriges Kfz-Kennzeichen zu behalten.
Das bedeutet, dass bei Umzügen von der Stadt Hof in den Landkreis Hof und umgekehrt keine neuen Kennzeichen beantragt und geprägt werden müssen, außer es wird vom Fahrzeughalter gewünscht.
Voraussetzung für die Mitnahme von Kennzeichen ist jedoch immer:
Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und Sie ziehen damit von der Stadt Hof in den Landkreis Hof oder umgekehrt.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) bzw. 7stellige eVB - Nummer
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, siehe weiterführende Links, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Letzter Prüfbericht der durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung.


