Kurzzeitkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Hinweis:
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur für Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig. Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die „grüne“ internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden. Des weiteren erkennt nicht jedes Land die deutschen Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten an, hier sollte man sich vorher erkundigen, ob das Zielland die Kurzzeitkennzeichen akzeptiert. Der sichere Weg für die Überführung ins Ausland ist immer eine Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen).
Eine Rückgabe der Kennzeichenschilder an die Zulassungsbehörde ist nach Ablauf der eingeprägten Gültigkeitsdauer nicht erforderlich.


