Neue Fahrzeugpapiere seit Oktober 2005
Seit 04.10.2005 gibt es bundesweit neue Fahrzeugpapiere. Der bisherige Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II und der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Die neuen Fahrzeugdokumente wurden in der Folge von EU- Richtlinien
eingeführt. Die Dokumente sind nunmehr inhaltlich europaweit harmonisiert,
während das Erscheinungsland weiterhin differiert Es gibt auch EU-Länder die nur
einteilige Fahrzeugdokumente verwenden. Die bisherigen deutschen Fahrzeugbriefe
und Fahrzeugscheine bleiben weiterhin gültig und müssen nicht umgetauscht
werden. Erst bei notwendigen Änderungen von persönlichen oder technischen Daten
des Fahrzeuges bzw. des Halters wird im Rahmen der Änderung ein Umtausch
erforderlich. Dabei gilt der Grundsatz der Einheit der Fahrzeugpapiere, d.h.
wenn ein Dokument ersetzt werden muss, sind beide Teile neu auszustellen.
Die Gesamtheit der für das Zulassungsverfahren nachzuweisenden Angaben über
die Beschaffenheit und Ausrüstung eines Fahrzeuges ist in die
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) einzutragen, während in die
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur noch einige der wichtigsten
Daten übernommen werden. Neu ist auch, dass in den neuen
Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbrief) nur noch zwei Haltereinträge
anstatt der bisher sechs möglichen, eingetragen werden können.
Die
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) behielt sein bisheriges Format
bei, während bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aufgrund
des geringeren Datenumfanges (einseitig bedruckt) das neue Format DIN A4
eingeführt wurde. Die nur geringfügig höheren Herstellungskosten für die
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) machen keine Gebührenerhöhung
erforderlich. Hier bleibt der Preis weiterhin bei 3,60 €. Die Ausstellung der
drucktechnisch wesentlich aufwändigeren Fahrzeugscheine belastet jedoch den
Fahrzeughalter mit 0,70 € pro Fahrzeugschein. Wird durch eine Änderung in den
Fahrzeugpapieren ein Umtausch in die neuen Zulassungsbescheinigungen
erforderlich wird der Umtausch des Fahrzeugbriefes dem Halter zum vergünstigten
Preis von 5,10 € in Rechnung gestellt. Bei Neuzulassungen mit alten
Fahrzeugbriefen erfolgt ein kostenloser Umtausch.
Die für die Ausfüllung der
Fahrzeugpapiere erforderlichen Daten werden den Zulassungsbehörden vom
Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt. Sofern der Hersteller diese Daten
dem Kraftfahrt-Bundesamt nicht oder noch nicht zur Verfügung gestellt hat, so
ist er verpflichtet – ebenfalls neu – die Angaben über die Beschaffenheit des
genehmigten Typs in einer Datenbescheinigung bekannt zu geben und darin zu
bescheinigen, dass das Fahrzeug mit dem genehmigten Typ übereinstimmt.
Weitere Neuerungen ergeben sich beim Fahrzeugbrief und beim Fahrzeugschein.
Der Eintrag von Vermerken über Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen im
Fahrzeugbrief entfällt. Die Eintragung der Stilllegung erfolgt künftig in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Dieser wurde bisher eingezogen,
wird jetzt aber mit dem Stilllegungsvermerk wieder ausgehändigt. Bei der
Wiederzulassung sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung der
Zulassungsbehörde vorzulegen.


