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Ihr Ansprechpartner:

Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Tel.  0 92 81 / 815 - 1800
Fax. 0 92 81 / 815 - 1809
verkehrsaufsicht@stadt-hof.de

Zentrenkonzept 2011

Freiheitshalle Hof:
Generalsanierung mit Erweiterungsbau

Ein städtisches Großprojekt: Neueröffnung im September 2012 [ mehr

Stadtteilkonzept Kernstadt

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Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer)
  • EU – Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papier
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Staaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Staaten)
  • evtl. ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EU – Übereinstimmungsbescheinigung. Sollten keine Vorpapiere vorhanden sein, wird eine Bestätigung des Importeurs benötigt. Diese muss enthalten: Der Importeur hat keinerlei Papiere vom Hersteller erhalten, es handelt sich um ein Neufahrzeug und dem Importeur ist nicht bekannt ob evtl. Vorpapiere bei einer in- oder ausländischen Bank hinterlegt sind.
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr anerkannt werden).
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrzeug- Identitätsnummer