Ihr Ansprechpartner:
Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032
Hof
Tel. 0 92 81 / 815 - 1800
Fax. 0 92 81 / 815 - 1809
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Zentrenkonzept 2011

Freiheitshalle Hof:
Generalsanierung mit
Erweiterungsbau

Ein städtisches Großprojekt: Neueröffnung im September 2012 [ mehr
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Stadtteilkonzept Kernstadt


Erforderliche Unterlagen für die Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer)
- EU – Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papier
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei
EG-Staaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Staaten)
- evtl. ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EU –
Übereinstimmungsbescheinigung. Sollten keine Vorpapiere vorhanden sein, wird
eine Bestätigung des Importeurs benötigt. Diese muss enthalten: Der Importeur
hat keinerlei Papiere vom Hersteller erhalten, es handelt sich um ein
Neufahrzeug und dem Importeur ist nicht bekannt ob evtl. Vorpapiere bei einer
in- oder ausländischen Bank hinterlegt sind.
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweis (Vollmacht muss dem Vordruck der
Zulassungsbehörde entsprechen, handschriftliche Vollmachten können nicht mehr
anerkannt werden).
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung
für die Kfz-Steuer
- Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrzeug- Identitätsnummer