Rotes Dauerkennzeichen Oldtimer (07....)
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
- schriftlicher (formloser) Antrag mit Begründung des Bedarfs
- amtliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde), jedoch nicht älter als 3 Monate;
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim KBA (zu erhalten beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg oder unter www.kba.de), jedoch nicht älter als 3 Monate
- Auflistung der Oldtimer Fahrzeuge mit Fahrzeugdaten (Fahrzeugart, Ident.-Nummer, Tag der Erstzulassung)
- Original-Fahrzeugbriefe mit Abmeldebescheinigung/Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Das Fahrzeug muss ein Mindestalter von 30 Jahren erreicht haben.
- Ein Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Hinweise:
Die roten Kennzeichen sind nicht an Dritte übertragbar und dürfen nur vom Kennzeicheninhaber genutzt werden.
Die Kennzeichen dürfen ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- Prüfungsfahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr;
- Probefahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges;
- Überführungsfahrten die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen;
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes dienen;
Die Nutzung zu anderen als den genannten Fahrten haben den Entzug der roten Kennzeichen zur Folge !
Über alle Fahrten unter Verwendung des zugeteilten Dauerkennzeichens sind genaue Aufzeichnungen zu führen.
Die Zulassungsbehörde behält es sich vor die Eintragungen ohne Vorankündigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.


