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Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Tel.  0 92 81 / 815 - 1800
Fax. 0 92 81 / 815 - 1809
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Rotes Dauerkennzeichen (Kfz- Händler 06....)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (7stellige eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
  • Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
  • schriftlicher (formloser) Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bei eingetragenen Handelsgesellschaften wie GMBH, KG, AG oder ähnlichem zu beantragen beim Ordnungsamt der Gemeinde in der sich der Gewerbebetrieb befindet. Bei Einzelgewerbetreibenden beim Einwohneramt der zuständigen Wohnortgemeinde), jedoch nicht älter als 3 Monate
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde), jedoch nicht älter als 3 Monate
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim KBA (zu erhalten beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg oder unter www.kba.de), jedoch nicht älter als 3 Monate
  • Wenn durch die Geschäftsleitung die Führung der Fahrzeugscheinhefte und Fahrtenbücher nicht selbst erledigt wird, ist ein verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen;

Hinweise:

Für die Aushändigung der roten Dauerkennzeichen ist das persönliche Erscheinen des Antragsstellers erforderlich.

Bei Auflösung, Verkauf oder Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert an die Zulassungsbehörde zurückzugeben.

Änderungen im Handelsregister bezüglich Firmenname sowie Veränderungen des Firmenstandortes oder in der Gewerbeanmeldung sind der Zulassungsbehörde unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.

Fahrten für Kunden (zur Anregung der Kauflust) sind nicht zulässig.

Über alle Fahrten unter Verwendung des zugeteilten Dauerkennzeichens sind genaue Aufzeichnungen zu führen.

Die Zulassungsbehörde behält es sich vor die Eintragungen ohne Vorankündigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.