Zulassung durch bevollmächtigte Personen
Grundsätzlich kann jemand beauftragt werden, Fahrzeugzulassungen, Änderungen etc. für einen anderen durchzuführen.
Dazu ist es aber erforderlich, dass:
- eine schriftliche Vollmacht nach dem Vordruck der Zulassungsbehörde verwendet wird, die vom Fahrzeughalter vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muß. Handschriftliche Vollmachten können nicht mehr angenommen werden.
- der Ausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters vorgelegt wird
- der Ausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten vorgelegt wird


