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Stadt Hof
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Tel.  0 92 81 / 815 - 1800
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Zentrenkonzept 2011

Freiheitshalle Hof:
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Ein städtisches Großprojekt: Neueröffnung im September 2012 [ mehr

Stadtteilkonzept Kernstadt

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Zulassung durch bevollmächtigte Personen

Grundsätzlich kann jemand beauftragt werden, Fahrzeugzulassungen, Änderungen etc. für einen anderen durchzuführen.

Dazu ist es aber erforderlich, dass:

  • eine schriftliche Vollmacht nach dem Vordruck der Zulassungsbehörde verwendet wird, die vom Fahrzeughalter vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muß. Handschriftliche Vollmachten können nicht mehr angenommen werden.
  • der Ausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters vorgelegt wird
  • der Ausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten vorgelegt wird