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Wespen und Hornissen


Hornissen mit Nest

Gerade im Spätsommer sind die schwarzgelb gestreiften Hautflügler vermehrt unterwegs und nicht selten kommt es vor, dass sich die Menschen von den Insekten bedroht fühlen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine interessante Broschüre über Wespen und Hornissen veröffentlicht:

Download PDF-Dokument Infobroschüre des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (226 kB)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie

beim Naturschutzbund Deutschland e.V. oder bei der Arbeitsgruppe Hornissen und Hummeln des NABU Braunschweig

Bei einer geplanten Beseitigung von Wespennestern gelten die rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetz. Danach genießen alle wildlebenden Tierarten einen allgemeinen Schutz. Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet oder ihre Lebensstätten beeinträchtigt oder beseitigt werden.

Bei besonders geschützten Arten wie z.B. der Hornisse ist sogar eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig, wenn ein Nest entfernt oder umgesiedelt werden soll.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:      

Stadt Hof – Untere Naturschutzbehörde
Frau Klinger
Goethestraße 1
95028 Hof
Tel.: 09281/815-1508
Fax: 09281/815-871508