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Bürgerversammlung

Ein Klassiker der Bürgerbeteiligung

In Bayern muss der erste Bürgermeister (Oberbürgermeister) einmal jährlich, auf Verlangen des Stadt- oder Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung einberufen. Sie muss dann innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn 2,5 % - 5 % (Gemeinde >10000 Einwohner) der Gemeindebürger diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. In diesem Fall jedoch kann die Versammlung nur einmal jährlich beantragt werden. Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister (Oberbürgermeister) oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Wer darf mitreden?

Bei der Bürgerversammlung ist jeder Bürger der Stadt berechtigt zu erscheinen und hat Rederecht. Es wird darum gebeten, Fragen, die in der Bürgerversammlung beantwortet werden sollen, vorab schriftlich einzureichen, damit die Verwaltung fundierte Stellungnahmen ausarbeiten kann. Trotzdem bleibt es den Besuchern unbenommen, vor Ort noch mündlich Fragen zu stellen. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Stadtrat behandelt werden. Ei­ne sol­che Emp­feh­lung liegt vor, wenn sie von der Mehr­heit der Bür­ger­ver­samm­lung be­schlos­sen wur­de. Die Ab­stim­mung setzt ei­nen An­trag vor­aus.

Wie erfahre ich, wann die nächste Versammlung stattfindet?

Aktuelle Einladungen zur nächsten Bürgerversammlung werden auf dieser Seite und in den lokalen Medien, sowie unserem Facebook- und Instagram-Kanal veröffentlicht. Darüber hinaus gibt der Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation Auskunft über die nächste Veranstaltung. 
 

Kontakt:

Telefon:
09281 / 815 - 1116

Ausstehende Antworten

auf Fragen aus der Bürgerversammlung 6. Februar 2024

Antwort: Der Stadtrat hat im Dezember 2022 den Grundsatzbeschluss zur Errichtung des neuen ZOB am Vorplatz vor dem Hauptbahnhof gefasst. Gleichzeitig wurde ein Mobilitätsplan in Auftrag gegegeben, das die aktuellen Verkehrsströme in der Stadt Hof untersucht und daraus Maßnahmen für die Zukunft ableitet. Hier steht der ÖPNV ebenfalls besonders im Fokus.

Hinsichtlich des neuen ZOB trägt die Verwaltung gerade die notwendigen Planungsunterlagen zusammen und hält auch Haushaltsmittel dafür bereit, um in diesem Jahr in die Planung mit Unterstützung eines Expertenbüros einzusteigen.

Zu diesem komplexen Prozess gehört auch die Prüfung möglicher Fördermittel von Bund und Land, der Kontakt zu anderen Städten mit positiven Praxisbeispielen (z. B. Regensburg, Amberg) sowie ein enger Austausch mit den Verkehrsunternehmen (z.B. HofBus, RBO, Hofer Landbus, VGN, Flixbus, Deutsche Bahn). Neben dem Standort des ZOB im Bahnhofsumfeld ist auch die weitere Verkehrsführung hinsichtlich der Zuwegung und Abfahrt aus diesem Bereich zu betrachten. Zudem spielt auch die Zukunft des Hauptbahnhofgebäudes sowie der alten Post- und Pakethalle eine wichtige Rolle, die mittlerweile von der Stadt angekauft wurde. Hier soll unter anderem ein Fahrradparkhaus entstehen, das aus Bundesmitteln gefördert wird.

Alles in allem handelt es sich um ein komplexes Projekt mit vielen Beteiligten. Um dies konstruktiv zu gestalten und voranzutreiben, haben wir mit der Steuerungsgruppe ‚Mobilität der Zukunft‘ ein separates Arbeitsgremium aus Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung geschaffen, das diesen Prozess begleitet. Der Einstieg in die konkrete Planung des ZOB ist nun für das Jahr 2024 vorgesehen. Nachdem noch etliche Punkte (s. o.) zu klären sind, lässt sich eine abschließende Zeitschiene bis zur Fertigstellung noch nicht benennen.

Antwort: Ein kompletter Abbruch des ehemaligen Petit Paris in der Landwehrstr. 32 ist derzeit nicht vorgesehen. Der Abbruch erfolgt derzeit nur soweit, wie es zur Beseitigung der Sicherheitsgefahr erforderlich ist. Nachdem das Grundstück im Privateigentum steht, kann die Stadt Hof über das Grundstück nicht verfügen. Insoweit kann keine Aussage hinsichtlich der künftigen Grundstücksentwicklung getroffen werden.

Eine solche Sperrung ist mit der jetzigen Gesetzeslage nicht vereinbar. Zudem fehlen aktuelle Verkehrszahlen. Vielmehr sollte versucht werden, künftig durch den Ausbau weiterer Umfahrungsmöglichkeiten (Ausbau Alsenberger Straße, Saalequerung) die Innenstadt zu entlasten.

Antwort: Aufgrund der Trockenheiten in den vergangenen Sommern mussten im Otterbergwald 2022 knapp 1000 Festmeter Fichtenholz eingeschlagen werden und im vergangenen Jahr waren es ungefähr 400 Festmeter, dazu noch das anfallende Restholz aus den Giebeln der Bäume und aus den Faulstellen am Stammfuss.

Alles geschieht in Absprache mit dem zuständigen Revierförster des staatlichen Forstamtes in Bad Steben. Auch die teilweise notwendigen Aufforstungen werden mit dem Forstamt abgesprochen und teilweise auch von dort bezuschusst.

Zur aktuellen Aufforstung gelangen an den Waldrändern Holzapfel und Wildbirne sowie die Vogelkirsche; im inneren der entstandenen Rodungsflächen werden vornehmlich Laubgehölze, wie Rotbuche, Weißbuche, Deutsche- und Traubeneiche gesetzt. Wo es der Boden und das Kleinklima etwas besser meinen, kommen Esskastanie, Winterlinde und auch die Weißtanne sowie die Schwarzkiefer in den Boden.

Das Ziel, den Fichtenforst am Otterberg in einen stabilen Mischwald umzubauen, wurde dem Stadtrat vom Stadtgartenamt bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 5. November 1991 vorgestellt.

Deshalb wurden im Laufe der 1990er Jahre bereits Teilflächen mit Rotbuche, Bergahorn und Winterlinde unterpflanzt, die jetzt im Licht stehen und, so sie unversehrt aus Fichtenholzernte gegangen sind, den neuen Wald bilden werden.

Antwort: Der Leerstand ist jeweils bekannt. Ein bauordnungsrechtliches Einschreiten ist nicht geboten, soweit von den Gebäuden keine Sicherheitsgefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Die Immobilienoffensive der Stadt Hof ist zur Wiederbelebung von Leerständen eingerichtet worden und auch dahingehend sehr aktiv.

Die Kirche wird im Laufe der nächsten Jahre abgerissen und wir entwickeln mit FB 61 dort ein Wohngebiet mit Mehr- und Einfamilienhausbebauung. Das ist momentan aber alles noch in weiter Ferne. Es kann natürlich auch sein, dass noch ein für die Stadt wichtiges Projekt dazwischenkommt und wir die Planungen noch einmal um, z.B. einen Kindergarten, Jugendherberge oder ähnliches, erweitern. Der Winterdienst ist übrigens gesichert.

Antwort: Die Markierung entsprechen der RMS-2 (Richtlinie zur Markierung von Straßen). Es wurden keine falschen Symbole aufgebracht. Die Radsymbole werden immer in Richtung des Betrachters hergestellt. Deshalb sind bei Ein- und Ausfahrten je zwei gegenseitige Symbole markiert.

Antwort: Können wir prüfen und bei Bedarf in Abstimmung mit FB32-Verkehr installieren.

Antwort: Die Fahrradständer befinden sich nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche der Stadt Hof, sondern wurden auf Privatgrund errichtet. Insofern fällt dies nicht in die Zuständigkeit der Stadt Hof, sondern in die des Grundstücks-/Gebäudeeigentümers.

Antwort: In der Regel erfolgt eine teilweise bzw. vollständige Ablösung vorwiegend im Winter und insbesondere wie in der vergangenen Woche bei stürmischem Wetter. Insoweit kann man den Betreiber nicht auffordern, hier präventiv tätig zu werden. Soweit öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind, werden diese vom städtischen Bauhof frei geräumt.

Antwort: Hier handelt es sich nicht um eine Strecke innerhalb des Gemeindegebiets der Stadt Hof. Dementsprechend ist für diese Busverbindung das Landratsamt Hof zuständig. Bitte wenden Sie sich an den dort zuständigen Mitarbeiter Herrn Michael Stumpf.

Die Döberlitzer Straße bzw. das komplette Wohngebiet rechts der St 2192 in Jägersruh ist (bis auf einen Teil der Ostendstraße) als Tempo 30-Zone beschildert. Die Döberlitzer Straße ist sehr schmal und gegebenenfalls als Einbahnstraße wechselweise beidseitig beparkt. Hohe Geschwindigkeiten sind bereits aufgrund der Straßenführung und Sichtverhältnisse kaum möglich. Die Polizei, die für die Überwachung des Verkehrs zuständig ist, hat dort 2022 die Geschwindigkeit gemessen. Dabei wurden keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt. Unser zuständiger Fachbereichkann gerne nach dem Winter erneut ein Messgerät dort installieren.

Antwort: Nach Einsicht in das Luftbild handelt es sich bei dem asphaltierten Stück nur teilweise um eine städtische Straße. Ein überwiegender Anteil gehört der DB Netz AG und damit also der Bahn. Der Zustand der Zuwegung wurde in der Vergangenheit immer wieder bemängelt. Die Bahn hat daraufhin mehrfach Reparaturen versprochen. Bisher wurde hier seitens der Bahn aber wohl nur Maßnahmen in (zu) geringem Umfang ergriffen.

Antwort: Bisher wollte man keinen Ausbau dieser Straße, um den Verkehr nicht zu steigern. Tatsächlich besteht ein Bedarf einer Verbindung (auch an anderer Stelle möglich). Die nächste leistungsfähige Verbindung besteht erst über die August-Mohl-Straße. Das sollte aber im Grundsatz im Bauausschuss bzw. Verkehrsbeirat diskutiert werden. Dort werden wir dies einbringen.

Antwort: Aufgrund des Ausbaustandards ist die Aufbringung einer Asphaltschicht nicht ausreichend. Ferner ist die Straße sehr schmal. Es sollte eine Grundsatzentscheidung (siehe Punkt 1) getroffen werden.

Neuigkeiten

Bürger melden sich mit Fragen bei der Bürgerversammlung

70 Hoferinnen und Hofer haben an der ersten Bürgerversammlung des Jahres 2024 teilgenommen.

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