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Haushalt 2024 beschlossen

Der Gewerbesteuersatz wird temporär auf 415 Punkte bis 2026 erhöht.

Einstimmiger Beschluss

 

Am vergangenen Montag hat der Stadtrat einstimmig den Hofer Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne des Bauhofs, der Freiheitshalle und Volksfestplatz und des Krematoriums für 2024 beschlossen. Die Stadt Hof hat es seit 2016 jedes Jahr geschafft, einen Haushalt aufzustellen, der seitens der Regierung unter Auflagen genehmigt wurde. Damit können die aufwendigsten Projekte der Stadt (ohne Fördermaßnahmen) wie zum Beispiel die Generalsanierung der Fachoberschule (3,5 Millionen Euro), das Regenüberlaufbecken am Landratsamt (rund 3,3 Millionen Euro) oder das Regenüberlaufbecken am Peuntweg (rund 2,1 Millionen Euro) angegangen werden.

 

Gewerbesteuer steigt temporär

 

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung war die Erhöhung der Gewerbesteuer. Es wurde mit 14 Gegenstimmen beschlossen, den Hebesatz von 400 % auf 415 % zu erhöhen. Damit erreicht die Stadt Hof die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt. Die Mindestzuführung ist die Summe der ordentlichen Tilgung bestehender Kredite. Hierzu bestand eine Lücke in Höhe von 1.279.020 Euro an Einnahmen.

Oberbürgermeisterin Eva Döhla: „Mit den Mehreinnahmen von rund 1,2 Millionen Euro sind nun alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Regierung von Oberfranken den Hofer Haushalt genehmigen kann. Möglich wird dadurch wohl auch, dass die Stadt im Jahr 2024 wieder eine Stabilisierungshilfe vom Finanzministerium aus München erhalten kann. Dies würde sich für die Hofer Schulen und die Infrastruktur in Form von Brücken und Straßen positiv auswirken, sodass sowohl die Hoferinnen und Hofer als auch die Betriebe davon profitieren können.“

Damit ist die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern vom Stadtrat beschlossen worden. Wie Stadtkämmerer Peter Fischer in seinen Erläuterungen ausführte, hat die Stadt Hof den niedrigsten Schuldenstand seit 1992. Der Gesamtschuldenstand 2024 von rund 80 Millionen Euro wird in den kommenden drei Jahren voraussichtlich nicht wesentlich steigen.

Stadtkämmerer Peter Fischer: „Nach intensiven internen Diskussionen überwogen die Argumente für eine Anhebung der Gewerbesteuer. Besteuert wird der Gewinn eines gewerblichen Betriebes, daher greift das Argument der unangemessenen Belastung der Betriebe nicht. Damit werden die Firmen in unserer Stadt genauso wie Privatpersonen an der Instandhaltung der Infrastruktur beteiligt.“

Natürliche Personen und Personengesellschaften können diese Erhöhung steuerlich anrechnen lassen, wodurch für sie insgesamt keine Mehrbelastung entstehen wird. Auch Freiberufler sind nicht betroffen, denn sie zahlen keine Gewerbesteuer. Lediglich Kapitalgesellschaften sind von der Erhöhung des Hebesatzes betroffen, so Fischer weiter.

 

Planungssicherheit für Unternehmen

 

Die bisher beschlossenen Gebührenerhöhungen bei der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2024 betreffen zudem vorrangig Einzelpersonen, z.B. die Erhöhung der Parkgebühren nach längerer Zeit stabiler Preise. Mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes wird nicht der Umsatz, sondern der Gewinn eines gewerblichen Betriebs besteuert. Keinesfalls wird dadurch die Gefahr einer kurzfristigen Insolvenz hervorgerufen.

Die festgesetzte Beschränkung des Zeitraumes auf drei Jahre gewährt den Unternehmen Planungssicherheit. Einerseits können sich die ansässigen Unternehmen darauf verlassen, dass es für sie nach den drei Jahren wieder günstiger wird. Andererseits werden neue Unternehmen dadurch nicht von einer möglichen Ansiedlung abgehalten.

Die Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat haben am 19. Dezember 2023 im Gespräch mit Oberbürgermeisterin Eva Döhla und Stadtkämmerer Peter Fischer in München betont, dass die Stadt Hof ihren Konsolidierungswillen nachhaltig deutlich machen muss. Dies wurde schriftlich aus München nochmals bekräftigt. Neben Ausgabeeinsparungen wurde in diesem Schreiben auch auf die Möglichkeit verwiesen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer und damit die Einnahmen der Stadt zu erhöhen.