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Wärmeplanung der Stadt Hof

Die Wärmeplanung der Stadt Hof ist voraussichtlich im März 2025 abgeschlossen.

Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurden Städte in der Größenordnung Hofs dazu verpflichtet bis zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorzuweisen. Den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern gibt die kommunale Wärmeplanung Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Die Stadt Hof hat im März 2024 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Es wird mit einer Bearbeitungszeit von 12 Monaten gerechnet.

Die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart wurde von der Stadtverwaltung Hof mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Stadt erhält 100% Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Derzeit werden die erforderlichen Daten auf der Grundlage von Abschnitt 3 WPG erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 zu § 15 WPG dargelegt.

Weitere Infos zur kommunalen Wärmeplanung findet sich unter https://www.hof.de/bauen-wirtschaft/klimaschutz und: https://www.hof.de/fileadmin/user_upload/pdf/amtliche-bekanntmachungen/2024-04-10_oeffentliche_Bekanntmachung.pdf