Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Bitte geben Sie im Antrag auf Gewerbeabmeldung eine Telefonnummer oder E-Mailadresse an, falls Rückfragen notwendig werden.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Gaststättenerlaubnis; Beantragung
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Hof)
Sie können Ihr Gewerbe online abmelden.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
HausanschriftBahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
95440 Bayreuth
Telefon
+49 921 886-0
Telefax
+49 921 886-9299
E-Mail
info@bayreuth.ihk.de
Webseite
http://www.bayreuth.ihk.de
Handwerkskammer für Oberfranken
HausanschriftKerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Telefon
+49 921 910-0
Telefax
+49 921 910-309
E-Mail
info@hwk-oberfranken.de
Webseite
http://www.hwk-oberfranken.de
Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte
HausanschriftKlosterstraße 1-3
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1421
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de
Webseite
https://www.hof.de/